Förderung für Holzheizungen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen

Holzheizung für Private:

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderungspauschale für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt 2.000 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2001) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.

 

Solaranlagenförderung für Private:

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes gilt eine Förderpauschale von 1.500 Euro. Die Förderung für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung beträgt 750 Euro.

 

Photovoltiakanlagenförderung für Private:

Pro Antrag werden maximal 5 kWpeak einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak.

 

Sanierungsscheck für Private 2015:

 

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. 6.000 Euro für die thermische Sanierung und max. 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von bis zu 500 Euro in Anspruch genommen werden, jedoch gilt auch hier der max. Förderungssatz von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

 

Förderungsaktion „Handwerkerbonus“

 

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür in der Förderperiode 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für die Wirtschaft.

Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt. Das bedeutet, dass Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) gefördert werden.

 

 

www.umweltfoerderung.at

www.solaranlagen.klimafonds.gv.at

www.holzheizungen.klimafonds.gv.at 

www.pv.klimafonds.gv.at

www.handwerkerbonus.gv.at

holzscheiteheizung_solar_photovoltaik_sonnenkraft_SKR500_01kioto_modulhandwerker